11. Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen
Nehmen Sie nach Veranstaltungsantritt einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, haben Sie auch keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
Nehmen Sie nach Veranstaltungsantritt einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, haben Sie auch keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
Paul KOLLER - Berg- und Skiführer - Tirol
Paul Koller